Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, ebenso das neue BDSG. Diese Normen definieren, wie Sie mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen und wie Ihre interen Prozesse angepasst werden müssen, um den Schutz der personenbezogener Daten zu gewährleisten und dies zu dokumentieren.
Sie haben es sicher schon gelesen und gehört: Die Umsetzung dieser neuen Verordnungen und Vorgaben erfordert viel Zeit und stellen Sie als Unternehmer vor viele neue, bisher unbekannte Herausforderungen.
Wir beraten und betreuen Sie kompetent als spezialisierter Datenschutzberater und Datenschutzbeauftrager für E-Commerce-Unternehmen.